Erbschaftregelung durch Ihren Notar

Ihr Notar regelt Verlassenschaften in Mödling

In Österreich wird das Verlassenschaftsverfahren vom Bezirksgericht des letzten Wohnortes eines Verstorbenen durchgeführt. Der Notar übernimmt dabei eine zentrale Rolle als sogenannter Gerichtskommissär. Das Verlassenschaftsverfahren zielt darauf ab, den Nachlass gemäß den Wünschen des Verstorbenen zu regeln und das Vermögen an die Erben zu übertragen.

Notar Mag. Gregor Fellmann berät Sie bei Verlassenschaftsverfahren

Als Notar führe ich Verlassenschaftsverfahren im Auftrag und unter der Kontrolle des Verlassenschaftsgerichts durch. Zu den Aufgaben von mir und meinem Team gehören unter anderem die Identifizierung der gesetzlichen Erben, Abfragen im Zentralen Testamentsregister, Erhebungen im Grundbuch und Firmenbuch, sowie die Feststellung und Sicherung des Nachlasses. Weiters informieren und beraten wir die Beteiligten im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten und sorgen für einen geordneten Vermögensübergang an die Erben, wobei Streitigkeiten vermieden werden sollen.

Ihren bekannten Notar in Mödling für das Verlassenschaftsverfahren beauftragen

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren vertrauten Notar als Ihren Vertreter bzw. Erbenmachthaber zu beauftragen, der das Verfahren auf schriftlichem Wege namens der Erben abwickelt. Dies bietet Ihnen Vorteile wie eine persönliche Beratung bei dem Ihnen vertrauten Notar, rasche Terminvereinbarung, Vermeidung formeller Gerichtswege und umfassende rechtliche Unterstützung. Der Notar und alle Mitarbeiter der Kanzlei unterliegen dabei übrigens einer strengen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht.