Erbschaftregelung durch Ihren Notar
Ihr Notar regelt Verlassenschaften in Mödling
In Österreich wird das Verlassenschaftsverfahren vom Bezirksgericht des letzten Wohnortes eines Verstorbenen durchgeführt. Der Notar übernimmt dabei eine zentrale Rolle als sogenannter Gerichtskommissär. Das Verlassenschaftsverfahren zielt darauf ab, den Nachlass gemäß den Wünschen des Verstorbenen zu regeln und das Vermögen an die Erben zu übertragen.
Ihren bekannten Notar in Mödling für das Verlassenschaftsverfahren beauftragen
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren vertrauten Notar als Ihren Vertreter bzw. Erbenmachthaber zu beauftragen, der das Verfahren auf schriftlichem Wege namens der Erben abwickelt. Dies bietet Ihnen Vorteile wie eine persönliche Beratung bei dem Ihnen vertrauten Notar, rasche Terminvereinbarung, Vermeidung formeller Gerichtswege und umfassende rechtliche Unterstützung. Der Notar und alle Mitarbeiter der Kanzlei unterliegen dabei übrigens einer strengen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht.